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   BVerwG, 01.12.1959 - VIII B 25.59   

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https://dejure.org/1959,2637
BVerwG, 01.12.1959 - VIII B 25.59 (https://dejure.org/1959,2637)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1959 - VIII B 25.59 (https://dejure.org/1959,2637)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1959 - VIII B 25.59 (https://dejure.org/1959,2637)
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  • BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1959 - VIII B 25.59
    In demUrteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - (DÖV 1958, 118 = ROW 1958, 82) ist ausgeführt, daß die bloße - möglicherweise irrtümliche - Annahme, sich in einer Zwangslage im Sinne des § 3 BVFG zu befinden, unter dem Gesichtspunkt der subjektiven Gefährdung zur Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling führen könne, wenn sich die Lage objektiv in der Person des Betroffenen bereits verschärft und auf ihn in irgendwie bedrohlicher Weise zugespitzt habe und wenn auch ein besonnener Bewohner der sowjetischen Besatzungszone bei verständiger Betrachtung in der gleichen Lage wie der Betroffene in der Flucht den einzigen zumutbaren Ausweg sehen würde.
  • BVerwG, 27.09.1957 - V C 496.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1959 - VIII B 25.59
    Es fehlt schließlich auch an einer Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 28. Januar 1958 - BVerwG V CB 508.56 -, in welchem hinsichtlich der Grundsätze, für die Beweiserhebung in Flüchtlingssachen Bezug genommen wird auf dasUrteil vom 27. September 1957 - BVerwG V C 496.56 -.
  • BVerwG, 09.12.1955 - IV C 077.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1959 - VIII B 25.59
    Es liegt daher auch keine Abweichung von den Urteilenvom 9. Dezember 1955 - BVerwG IV C 077.55 - und - BVerwG IV C 084.55 - vor.
  • BVerwG, 09.12.1955 - IV C 084.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1959 - VIII B 25.59
    Es liegt daher auch keine Abweichung von den Urteilenvom 9. Dezember 1955 - BVerwG IV C 077.55 - und - BVerwG IV C 084.55 - vor.
  • BVerwG, 28.01.1958 - V CB 508.56

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung eines

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1959 - VIII B 25.59
    Es fehlt schließlich auch an einer Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 28. Januar 1958 - BVerwG V CB 508.56 -, in welchem hinsichtlich der Grundsätze, für die Beweiserhebung in Flüchtlingssachen Bezug genommen wird auf dasUrteil vom 27. September 1957 - BVerwG V C 496.56 -.
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